DIE RECHTE SPUR

Rahmenbedingungen

§1 StVO - Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge - Rechtsfahrgebot

(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

...

Vielen scheint es nicht mehr bekannt zu sein.

Auf deutschen Autobahnen gilt das Rechtsfahrgebot (ausserorts). Das bedeutet: im Gegensatz zu innerörtlichen Strassen darf der Kraftfahrer seinen Fahrstreifen nicht frei wählen. (LKW-Fahrer auch innerorts nicht). Es muss jeweils so weit rechts als möglich gefahren werden. Im Umkehrschluss:

Die rechte Spur der Autobahn ist NICHT für LKW reserviert, diese darf und muss auch von PKW benutzt werden.

§3 StVO - Geschwindigkeit

(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird.

...

(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

...

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen ...

80 km/h, b)für

  • aa)Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t,
  • ...

§ 4 Abs. 3 StVO - LKW Abstand

In o.g. Paragraphen ist für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t geregelt, dass sie zum Vordermann einen Abstand von 50 m einhalten müssen, bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn. 

Autobahnrichtgeschwindigkeitsverordnung (1978)

Auf deutschen Autobahnen oder gleich gebauten ausserörtlichen Strassen (!) gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Daran sollen sich die Kraftfahrer halten, sofern mit dem KFZ möglich.

Folgerungen (so ist das geregelt):

Alle LKW dürfen nicht schneller als 80 km/h fahren. Das schaffen wohl 99,5% aller LKW auf deutschen Strassen. Überholvorgänge dürften damit zu den Ausnahmen gehören. Damit fahren alle LKW schön sortiert auf der rechten Spur. Platz genug zum Einscheren von PKW ist auch vorhanden (mindestens 50 m Abstand ausserorts).  Ab mittlerer Spur fahren alle KFZ etwa 130 km/h. LKW sind dort kaum vorhanden (Tempolimit 80 und Rechtsfahrgebot) und fast alle aktuellen KFZ schaffen diese Geschwindigkeit problemlos.

Alle Fahrzeugführer beobachten den Verkehr um sie herum aufmerksam, nehmen diesen auch wahr (!) und verhalten sich entsprechend. Soll ein Überholvorgang begonnen werden, so beobachtet der Fahrer schon frühzeitig den rückwärtigen Verkehr, passt seine Geschwindigkeit ggf. an um nicht auf den zu Überholenden aufzulaufen und dadurch mit ausreichender Geschwindigkeit zum rückwärtigen Verkehr die Spur wechseln zu können. Er achtet besonders darauf, dass kein anderer Fahrzeugführer zu einer Extrembremsung genötigt wird.

Im Gegenzug achten die Fahrzeugführer die bereits die linken Spuren mit höherer Geschwindigkeit benutzen durch leichte Anpassung der Geschwindigkeit darauf, dass den Rechtsfahrenden das Überholen nicht unmöglich gemacht wird.

Nach abgeschlossenem Überholvorgang mit ausreichender Differenzgeschwindigkeit lenkt der Fahrzeugführer das KFZ jeweils wieder direkt auf die am weitesten mögliche rechte Spur.

Das wäre doch schön ... so schön wenn das so in den Fahrschulen gelehrt würde!  ... Und wenn sich alle Fahrzeugführer später auch daran erinnern.

Ach ja ...

Allen Anderen muss das die Ordnungsbehörde mal nachträglich und deutlich erklären!